Wir hoffen alle auf das Beste, doch Unfälle kommen oft und unverhofft, teils mit schweren
Folgen.
70% der Unfälle passieren zu Hause, in der Freizeit, im Straßenverkehr oder im Urlaub. Die private Unfallversicherung tritt dabei immer dann ein, wenn der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Dabei sollte jeder in einem solchen Fall genau prüfen, ob er nicht doch unfallversichert ist.
Oft sind sich die Versicherungsnehmer über den Unfallschutz nicht bewusst.
Unfallversicherungen sind häufig Teil anderer Verträge (z.B. Kreditkarten) und werden schnell übersehen. Liegt ein versicherter Unfall vor, bleibt Vieles zu beachten.
Regelmäßig passieren Fehler bei der ärztlichen Invaliditätsfeststellung. Diese ist eine Anspruchsvoraussetzung. Die Verträge sehen für diese Fristen vor, werden diese versäumt oder ist die Feststellung nicht ordnungsgemäß, so geht der Versicherte leer aus. Ärzte sind regelmäßig nicht darauf bedacht, die Voraussetzungen der Unfallversicherung zu erfüllen.
Erforderlich ist, einen konkreten, die Leistungsfähigkeit beeinflussenden Dauerschaden festzustellen, dessen ärztlich angenommene Ursache im Unfall liegt und dessen Auswirkungen beschrieben werden. Dies hat in den jeweils vertraglich vorgesehenen Fristen zu erfolgen. Insoweit ist größte Vorsicht geboten, auch wenn man sich auf die Genesung konzentrieren möchte.
Leonard Möllers
Fachanwalt für Versicherungsrecht