Fachanwalt für Versicherungsrecht in Stralsund

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Fachanwalt für Versicherungsrecht in Stralsund

Versicherungen sind ein Kernstück unserer sozialen Gesellschaft. Inhaltlich werden durch die Versicherungsverträge potentielle Lebensrisiken abgesichert. Im Schadensfall steht die Gemeinschaft der Versicherten für den Einzelnen ein. Jeder Versicherte muss sich sicher sein können, dass seine Beiträge nicht zweckentfremdet werden, damit im Falle eines eigenen Schadens ausreichende finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Unrechtmäßige Ansprüche und in missbräuchlicher Absicht geltend gemachte Schäden müssen von den übrigen Mitgliedern der Versichertengemeinschaft getragen werden.

Sie untergraben die Solidarität und schwächen die Bereitschaft, füreinander einzustehen. Dieser wirksame Schutz des Einzelnen kann deshalb nur durch eine Risikogemeinschaft gewährleistet werden. Zu den Mandanten unserer Anwaltskanzlei gehören sowohl Versicherungsgesellschaften als auch Versicherungsnehmer. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1992 (BVerwG NJW 1992, 2978) den Begriff Versicherungsgeschäft wie folgt definiert: “Ein Versicherungsgeschäft liegt vor, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt.“


Das Privatversicherungsrecht, Versicherungsvertragsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht Grundlage des Privatversicherungsrechts ist das Versicherungsvertragsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht.

Zum 01.01.2008 erfolgte eine grundlegende Reform des VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag). Das VVG unterteilt die Versicherungsverträge in 2 Hauptgruppen, nämlich in Schadensversicherungen und Summenversicherungen.

Man unterscheidet Versicherungsverträge auch unter dem Aspekt, welches Risiko durch die Versicherung abgedeckt wird.