Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens und nicht aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes. Sie erfüllt den Zweck, den Versicherten finanziell zu entlasten, wenn er einen anderem Menschen Schaden zufügt.
Was ist aber wenn der Versicherungsnehmer geschädigt wird und der Schädiger keine private Haftpflichtversicherung besitzt und persönlich nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen? Solche Fälle kann man mit einer Zusatzleistung (Forderungsausfalldeckung) absichern. Je nach Tarif ist sie in der privaten Haftpflicht enthalten oder muss zusätzlich abgeschlossen werden.
Versichert sind die finanziellen Folgen von Personenschäden oder Sachschäden, für die der Schädiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts den Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Mit der Ausfalldeckung wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als ob der Schädiger
Versicherungsschutz über eine eigene Privat- Haftpflichtversicherung genießen würde.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer wird schuldhaft durch einen Dritten erheblich verletzt, was für ihn gravierende Folgen hat. Es können nicht nur erhebliche Heilkosten, sondern auch
Verdienstausfallschäden und sonstige Vermögensschäden entstehen. Diese Fälle werden von einer privaten Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung abgedeckt. Die
Forderungsausfalldeckung ist somit eine sinnvolle Ergänzung in der privaten
Haftpflichtversicherung.
Heinz Werner Möllers, Fachanwalt für Verkehrs- u. Versicherungsrecht