Fachanwalt für Sozialrecht in Stralsund

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Fachanwalt für Sozialrecht in Stralsund

Sozialleistungen, Sozialversicherung und Schwerbehindertenrecht

Das Sozialrecht umfasst sowohl das Recht der Sozialleistungen als auch der gesetzlichen Sozialversicherung, aber auch das Schwerbehindertenrecht. Das Sozialrecht ist vorrangig in den Sozialgesetzbüchern 1 bis XII enthalten.

Ein Schwerpunkt in der Beratung ist zunächst das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VII, welches die Fragen zur Mitgliedschaft und zur Rentenhöhe regelt. Besonders relevant ist in rechtlichen Beratungen die Frage der Voraussetzung für Renten wg. Erwerbsminderungen oder Berufsunfähigkeit, die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt werden, aber auch die Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche auf Renten.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung nach dem SGB VII beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. In der Beratung unserer Mandanten geht es hier insbesondere um die Voraussetzungen nach welchen die Berufsgenossenschaften Renten zu gewähren haben und welche Leistungen von diesen weiterhin zu erbringen sind.

Die Regelung zur gesetzlichen Krankenversicherung befinden sich im SGB V. Dabei ist für den Mandanten wichtig zu wissen, ob er Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist und darüber hinaus welche Leistungen wann beantragt und durch die Krankenkasse zu erbringen sind, insbesondere die Frage der Zahlung von Krankengeld und dessen Höhe.

Im SGB VII sind die Vorschriften zur gesetzlichen Pflegeversicherung genannt. Dies regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Leistungen nach den Pflegestufen 1, II oder III.

Hartz IV Leistungen, Arbeitsförderung und Arbeitslosengeld

Weiterhin umfasst das Sozialrecht die Grundsicherung für Arbeitssuche (sog. Hartz IV-Leistungen) sowie Arbeitsförderung nach dem SGB III, hier insbesondere die Gewährung von Arbeitslosengeld und dessen Höhe.

Bei den Vorschriften des Sozialrechts handelt sich um ein umfassendes und für den Laien kaum zu durchdringendes Paragraphenwerk, insbesondere das Ineinandergreifen einzelner Ansprüche.

Voraussetzungen ohne Fachanwalt kaum überschaubar

Die Voraussetzungen für Leistungen nach dem Sozialrecht sind oft kaum zu überschauen. Gerade hier bedarf es umfassender Kenntnisse, nicht nur der Vorschriften der Sozialgesetzbücher, sondern auch des Sozialgerichtgesetzes, um Fehler bereits bei Antragstellung, aber auch im Widerspruchsverfahren und den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermeiden.

Herrn Rechtsanwalt Looks wurde aufgrund seiner Kenntnisse im Sozialrecht der Titel Fachanwalt für Sozialrecht verliehen.